Drittanbieterbedingungen
Drittanbieterbedingungen
Diese Drittanbieterbedingungen sind Bestandteil der Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Dienstleistungen und Ausrüstung und ergänzen diese. Sie sind unter www.powerfleet.com/legal/masterterms oder einer Nachfolger-Website abrufbar, welche PWFL bei Bedarf und nach eigenem Ermessen anpassen kann („Rahmenbedingungen“). Die Rahmenbedingungen regeln die Bereitstellung der dort definierten Dienstleistungen durch PWFL an den Kunden.
Nicht in diesem Dokument definierte Begriffe in Großschreibung richten sich in ihrer Bedeutung nach den Rahmenbedingungen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass PWFL diese Drittanbieterbedingungen nach eigenem Ermessen bei Bedarf ändern kann und dass geänderte Bedingungen mit ihrer Veröffentlichung Gültigkeit erlangen. Der Kunde wird über Änderungen durch Hinweise oder Mitteilungen auf www.powerfleet.com/legal oder www.powerfleet.com bzw. deren jeweilige Nachfolger-Websites, die nach alleinigem Ermessen und bei Bedarf von PWFL geändert werden können, oder direkt per E-Mail von PWFL bzw. über eine überarbeitete Click-Through-Vereinbarung innerhalb der Dienste informiert. Der Kunde ist verpflichtet, sich über solche Änderungen zu informieren und sich mit ihnen vertraut zu machen. Mit der weiteren Nutzung der Dienstleistungen nach Inkrafttreten der Änderungen erklärt sich der Kunde mit den Änderungen einverstanden.
1. GOOGLE MAPS
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Dienste auch Drittanbieterdienste von Google verwendet werden und erklärt sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden: (i) Google Terms of Service, (ii) Google Maps/Google Earth Additional Terms of Service, (iii) Google Maps/Google Earth Legal Notices, sowie (iv) Google Privacy Policy, bzw. die entsprechenden Bedingungen auf den Nachfolger-Websites, die bei Bedarf geändert werden können.
2. HERE DATA
- Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Dienste auch Drittanbieterdienste von HERE verwendet werden und erklärt sich mit den folgenden Bedingungen einverstanden: HERE End-user License Terms, bzw. die Bedingungen auf der Nachfolger-Website, die bei Bedarf angepasst werden können.
3. OEM-BEDINGUNGEN
- Nutzt der Kunde die Dienste in Verbindung mit einem der unten genannten externen Datenanbieter, gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen:
- A. BEDINGUNGEN FÜR ONSTAR REMOTE API SERVICES (GENERAL MOTORS)
- „Remote API Services“ bezeichnet die Programmierschnittstellen der OnStar LLC („OnStar“), die es PWFL oder anderen autorisierten Dritten ermöglichen, Kundendaten zu empfangen und Befehle an alle von General Motors hergestellten und eingebundenen Assets zu übermitteln, für die PWFL zum Zugriff auf die Remote API Services berechtigt ist.
- Bei Nutzung der Dienste durch den Kunden in Verbindung mit einem von General Motors hergestellten Asset, für das PWFL die Remote API Services für die Anbindung nutzt, erkennt der Kunde hiermit Folgendes an und erklärt sich damit einverstanden:
- Damit PWFL die Remote API Services nutzen darf, hat der Kunde die Zustimmung und das Einverständnis jeder natürlichen Person einzuholen, die ein Asset nutzt oder bedient (jeweils „Asset-Nutzer“). Dies umfasst auch die Einwilligung zur Erhebung, Speicherung, Nutzung und Weitergabe seiner personenbezogenen und Kundendaten. Zudem hat der Kunde mit jedem Asset-Nutzer eine schriftliche Vereinbarung über die Bestätigung, Zustimmung und Einwilligung jedes Fahrzeugführers zu Bedingungen abzuschließen, die im Wesentlichen den in diesen für Onstar Remote API Services (General Motors) festgelegten Bedingungen entsprechen.
- PWFL nutzt die Remote API Services mit dem eingebundenen Asset des Kunden;
- Die Remote API Services sind jederzeit aktiviert, auch wenn andere OnStar-Dienste oder sonstige Medien im eingebundenen Asset deaktiviert sind;
- Die Remote API Services können regelmäßig und kontinuierlich Standort- und sonstige Informationen des eingebundenen Assets an PWFL senden;
- Zu den an PWFL durch die Remote API Services übermittelten Informationen zum eingebundenen Asset gehören unter anderem dessen Funktionen, Systemzustand, Diagnosedaten, Standort, Geschwindigkeit, Fahrtrichtung, Zeitstempel, Gurtnutzung und Bestätigungen von Verriegelung/Entriegelung/Hupe/Warnleuchten.
- Über die Remote API Services kann PWFL Befehle an das eingebundene Asset senden, wie beispielsweise das Verriegeln und Entriegeln sowie das Auslösen der Hupe oder Warnleuchten;
- Die Remote API Services sind unabhängig von den OnStar-Diensten, die dem Kunden ggf. bereitgestellt werden. Die vorliegenden Bedingungen beziehen sich auf PWFLs Einsatz der Remote API Services. Für die Remote API Services gelten ausschließlich diese Bedingungen; andere Bedingungen – einschließlich der OnStar-Bedingungen – finden keine Anwendung.
- Im Verhältnis zwischen OnStar und PWFL ist allein PWFL verantwortlich für die Nutzung der Remote API Services, für alle Informationen, auf die es zugreift oder die es erhebt, sowie für alle Befehle, die es über die Remote API Services sendet oder nicht sendet; und
- Weder OnStar noch mit OnStar verbundene Unternehmen haften gegenüber dem Kunden oder den Asset-Nutzern in irgendeiner Weise – weder direkt noch indirekt – im Zusammenhang mit (a) den Remote API Services oder (b) der Nutzung dieser Dienste durch PWFL.
B. TOYOTA OEM-BEDINGUNGEN
- Sofern der Kunde die Dienste im Zusammenhang mit einem von Toyota hergestellten eingebundenen und vernetzten Asset nutzt, für das PWFL die Connected Services dieses Assets (wie im nächsten Absatz definiert) verwendet, erkennt der Kunde hiermit Folgendes an und erklärt sich damit einverstanden:
- Mit dem Kauf oder Leasing eines Toyota-Fahrzeugs, das mit „Connected Services“ ausgestattet ist (wie unter https://www.toyota.com/connected-services/ beschrieben und dort bei Bedarf aktualisiert) (jeweils „Toyota-Programmfahrzeug“), erklärt sich der Kunde mit der Erhebung, Nutzung, Speicherung, Weitergabe und Sicherung personenbezogener Daten und Fahrzeugdaten (jeweils wie unten definiert) aus diesen Fahrzeugen und vom Kunden durch Toyota Motor Sales, U.S.A., Inc. („Toyota“) und dessen verbundene Unternehmen einverstanden. Dies schließt auch Daten über Fahrer oder Leasingnehmer der Toyota-Programmfahrzeuge oder sonstige Dritte ein, denen der Kunde diese Fahrzeuge zur Verfügung stellt. Der Kunde bestätigt hiermit zugleich seine fortdauernde Einwilligung hierzu. Die Verarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung für Connected Services von Toyota, abrufbar unter https://www.toyota.com/privacyvts/ in der jeweils gültigen Fassung.
- Für die Auslegung der vorliegenden Toyota OEM-Bedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Als „personenbezogene Daten“ gelten alle Daten oder Informationen, die dem Anwendungsbereich geltender Datenschutzgesetze unterliegen. Dazu zählen unter anderem Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten, Sozialversicherungsnummern und ähnliche persönliche Identifikationsnummern sowie sämtliche fahrerbezogene Informationen, die Toyota im Zusammenhang mit den Toyota-Programmfahrzeugen bereitgestellt werden oder von Toyota erhoben, genutzt, gespeichert, weitergegeben oder gesichert werden.
Als „Fahrzeugdaten“ gelten alle Daten oder Informationen, die Toyota mittels Fernzugriff aus den Programmfahrzeugen erhebt. Hierzu zählen unter anderem Standortinformationen, Ferndaten, Fahrdaten, Informationen zum Fahrzeugzustand, Multimedia-Bildschirmdaten, Sprachaufnahmen und Aufzeichnungen aus der Spracherkennung. Weitere Einzelheiten sind in der Datenschutzerklärung zu den Connected Services von Toyota festgelegt.
Als „verbundenes Unternehmen“ gilt jede natürliche oder juristische Person, die eine Partei kontrolliert, von einer Partei kontrolliert wird oder mit einer Partei gemeinsam kontrolliert wird. Dazu zählen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften oder Dienstleistungsgesellschaften der Partei. In Bezug auf Toyota umfasst der Begriff „verbundene Unternehmen” ohne Einschränkung die Toyota Motor Corporation sowie Toyota Connected North America, Inc.
Der Kunde bestätigt hiermit, dass die oben genannte Einwilligung so lange wirksam bleibt, bis er die Connected Services für das jeweilige Toyota-Programmfahrzeug deaktiviert. Dies kann er tun, indem er Toyota entsprechend den Angaben in der Datenschutzerklärung zu Connected Services oder über einen anderweitig vereinbarten Weg informiert. Der Kunde hat Toyota unverzüglich über den Verkauf oder die sonstige Weitergabe eines Toyota-Programmfahrzeugs zu informieren. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Toyota weiterhin Berichte oder andere Informationen über das Fahrzeug oder das Konto an die aktuell bei Toyota hinterlegten Kontaktdaten des Kunden übermitteln darf, sofern der Kunde Toyota nicht unverzüglich über einen Verkauf oder eine Weitergabe des Fahrzeugs informiert. In diesem Fall übernimmt Toyota keine Haftung für etwaige Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Datenschutz entstehen.
Der Kunde willigt ferner ein, dass Toyota und deren verbundene Unternehmen die von den Toyota-Programmfahrzeugen erzeugten Fahrzeug-Telematikdaten an PWFL sowie an die entsprechenden Lizenzgeber und Zulieferer von PWFL übermitteln dürfen, und dass diese Parteien mit Toyota und dessen verbundenen Unternehmen in Bezug auf den Zugriff, die Bereitstellung und Nutzung dieser Telematikdaten kommunizieren dürfen. Die oben genannte Einwilligung bleibt gültig bis zu dem Zeitpunkt, an dem entweder (i) der zwischen Toyota und PWFL oder den entsprechenden Lizenzgebern bzw. Zulieferern geschlossene Datenverarbeitungsvertrag endet oder gekündigt wird (je nach Sachlage), oder (ii) zehn (10) Tage nach Eingang eines schriftlichen Widerrufs des Kunden bei Toyota, in dem das bzw. die betreffende(n) Toyota-Programmfahrzeug(e) unter Angabe der Fahrzeugidentifikationsnummer genannt werden – je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Toyota bis zum Widerruf der vorstehenden Einwilligung durch den Kunden in Bezug auf die betreffenden Toyota-Programmfahrzeuge berechtigt ist, weiterhin Telematikdaten zu diesen Fahrzeugen an PWFL bzw. die entsprechenden Lizenzgeber und Zulieferer von PWFL zu übermitteln. Toyota haftet nicht für datenschutzbezogene Schäden, die dem Kunden infolge eines nicht rechtzeitigen Widerrufs dieser Einwilligung entstehen.
Der Kunde verpflichtet sich, (i) Toyota und dessen verbundene Unternehmen im Falle eines Verstoßes gegen seine Verpflichtungen zur Einhaltung dieser Toyota OEM-Bedingungen sowie zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorschriften gemäß dem obigen Abschnitt zu verteidigen sowie schad- und klaglos zu halten, ebenso für etwaige Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung von Daten des jeweiligen Toyota-Programmfahrzeugs durch den Kunden oder durch PWFL bzw. dessen Lizenzgeber und Zulieferer ergeben, sowie für Ansprüche von Fahrern oder Leasingnehmern solcher Fahrzeuge, die sich aus der Erhebung, Nutzung oder Offenlegung dieser Daten durch Toyota gegenüber PWFL oder dessen Lizenzgebern und Zulieferern ergeben; und (ii) Toyota und dessen verbundene Unternehmen als begünstigte Dritte der vorstehenden Bestimmungen zu benennen, mit dem Recht, diese Bestimmungen durchzusetzen.
Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dieser Einwilligung müssen schriftlich erfolgen und entweder elektronisch übermittelt werden (entsprechend den vorab gemeinsam von Toyota und PWFL bereitgestellten schriftlichen Anweisungen), oder persönlich übergeben bzw. per Expressversand mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben (mit Rückschein) an die in der Kopfzeile des jeweiligen Auftrags für den Kunden und PWFL angegebene Adresse sowie an die unten für Toyota angegebene Adresse gesendet werden. Die Mitteilungen gelten mit Eingang oder im Fall der Annahmeverweigerung als wirksam. Änderungen der Adressen für Mitteilungen können durch schriftliche Mitteilung gemäß den hierin enthaltenen Bestimmungen vorgenommen werden.
KONTAKTINFORMATIONEN VON TOYOTA FÜR MITTEILUNGEN:
Toyota Motor North America, Inc. 6565 Headquarters Drive
Plano, Texas 75024
Zu Händen: Mark McClung, Connected Strategy and Business Development
Mit gleichzeitiger Kopie an:
Toyota Motor North America, Inc. 6565 Headquarters Drive
Plano, Texas 75024 zu Händen: General Counsel.
4. VISION™
- Vision™ Einwilligung, Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung.
- Im Rahmen der Dienste kann ein Drittanbieterdienst namens Vision™ („Vision“) eingesetzt werden. Mit der Aktivierung von Vision durch den Kunden willigt dieser in die Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner Kundendaten ein – einschließlich der durch die Nutzung von Vision erhobenen Videodaten. Dies ist in der Dokumentation von LightMetrics, Inc. („LightMetrics“), dem Lizenzgeber der Vision-Software gegenüber PWFL, beschrieben. In Bezug auf die Kundendaten ist PWFL der Auftragsverarbeiter und LightMetrics der Unterauftragsverarbeiter; LightMetrics hat die Kundendaten gemäß den Anweisungen von PWFL zu erheben, zu speichern und zu nutzen.
- FERNER GELTEN DIE FOLGENDEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND -BESCHRÄNKUNGEN FÜR PWFL UND SEINE LIZENZGEBER:
- VISION DIENT LEDIGLICH DAZU, DIE AUFMERKSAMKEIT UND KOMPETENZ DES FAHRZEUGSFÜHRERS ZU UNTERSTÜTZEN BZW. ZU ERGÄNZEN.
- DIE HAUPTFUNKTION VON VISION BESTEHT DARIN, DEN FAHRZEUGFÜHRER AUF BESTIMMTE IN DER DOKUMENTATION BESCHRIEBENE SITUATIONEN HINZUWEISEN. ES ERSETZT JEDOCH KEINESFALLS DIE VERPFLICHTUNG DES FAHRZEUGFÜHRERS, STETS AUFMERKSAM, VERANTWORTUNGSBEWUSST, VORSCHRIFTSGEMÄSS UND OHNE JEGLICHE ABLENKUNG AM VERKEHRSGESCHEHEN TEILZUNEHMEN.
- FAHRZEUGFÜHRER HABEN DIE WARNUNGEN VON VISION NICHT ALS ERSATZ FÜR IHRE EIGENE AUFMERKSAMKEIT UND EINSCHÄTZUNG DER VERKEHRSSITUATION ZU BETRACHTEN. BESTIMMTE FUNKTIONEN SIND IN DEN FOLGENDEN FÄLLEN UNTER UMSTÄNDEN NUR EINGESCHRÄNKT BZW. NICHT VERFÜGBAR: (A) BEI EINGESCHRÄNKTEN SICHTVERHÄLTNISSEN AUFGRUND AKTUELLER WETTERBEDINGUNGEN; (B) BEI UNDEUTLICHEN BZW. NICHT ERKENNBAREN FAHRBAHNMARKIERUNGEN; (C) WENN DAS FAHRZEUG HINTER ANDEREN FAHRZEUGEN ALS PKW, BUS ODER LKW FÄHRT; (D) WENN DAS SICHTFELD DER KAMERA VERDECKT IST; (E) BEI BEEINTRÄCHTIGUNG DER WLAN- ODER SONSTIGEN NETZWERKVERBINDUNG ZWISCHEN KAMERA UND MOBILGERÄT; UND/ODER (F) BEI VERÄNDERUNG DER KAMERAAUSRICHTUNG NACH DER INSTALLATION.
- SOFERN HIERIN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS BESTIMMT, ÜBERNEHMEN WEDER PWFL NOCH SEINE LIZENZGEBER (EINSCHLIESSLICH LIGHTMETRICS) JEGLICHE VERANTWORTUNG FÜR SCHÄDEN ODER SONSTIGE HAFTUNGEN, DIE SICH AUS DER NUTZUNG VON VISION DURCH EINEN FAHRZEUGFÜHRER ERGEBEN.
5. BIG ROAD FREIGHT™
- Im Rahmen der Dienste kann ein Drittanbieterdienst namens Big Road Freight™ („Big Road“) eingesetzt werden. Mit der Aktivierung von Big Road durch den Kunden willigt dieser hiermit in die zusätzliche Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner Kundendaten durch Big Road von FleetRover, Inc. (Lizenzgeber der Big-Road-Software an PWFL) ein. Dies erfolgt gemäß den Rahmenbedingungen und der geltenden Datenschutzerklärung von Big Road unter https://www.bigroad.com/privacy bzw. einer Nachfolger-Website, die bei Bedarf und nach alleinigem Ermessen von PWFL angepasst werden können.
- Big Road enthält Links zu anderen Websites und Anwendungen, die von unabhängigen Drittanbietern („Drittanbieter-Websites“) bereitgestellt werden. BigRoad wird – sofern möglich – deutlich kennzeichnen, wenn auf solche Drittseiten verlinkt wird. Unter Umständen können Drittanbieter-Websites jedoch mit BigRoad kooperieren (Co-Branding) und das BigRoad-Logo oder die Marke enthalten.
- DER KUNDE ERKENNT AN, DASS PWFL KEINERLEI KONTROLLE BZW. EINFLUSS AUF DRITTANBIETER-WEBSITES HAT UND WEDER FÜR DEREN VERFÜGBARKEIT NOCH FÜR DEREN INHALTE VERANTWORTLICH IST. FERNER HAFTET PWFL NICHT BZW. IST IN KEINER WEISE FÜR INFORMATIONEN, ERKLÄRUNGEN, FALSCHDARSTELLUNGEN, FEHLER, AUSLASSUNGEN ODER TRANSAKTIONEN IN BEZUG AUF WAREN ODER DIENSTLEISTUNGEN VERANTWORTLICH, DIE AUF DIESEN WEBSITES ANGEBOTEN WERDEN. DIE RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN RICHTEN SICH AUSSCHLIESSLICH NACH DEN AUF DIESEN WEBSITES ANGEGEBENEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
6. DRAHTLOSE DIENSTE
- Sofern PWFL im Rahmen der Leistungserbringung für den Kunden eigenständig einen Vertrag direkt mit einem Netzbetreiber abschließt und diesen einsetzt, erklärt sich der Kunde hiermit mit den folgenden Bedingungen einverstanden:
- DER KUNDE ERKLÄRT SICH MIT FOLGENDEM EINVERSTANDEN: (1) ER UNTERHÄLT KEINE VERTRAGLICHE BEZIEHUNG ZUM ZUGRUNDE LIEGENDEN NETZBETREIBER; (2) ER IST KEIN BEGÜNSTIGTER DRITTER EINER VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM NETZBETREIBER; (3) DER NETZBETREIBER ÜBERNIMMT KEINERLEI HAFTUNG GEGENÜBER DEM KUNDEN, SEI ES AUFGRUND VON VERTRAGSBRUCH, GEWÄHRLEISTUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS ANDEREN RECHTSGRÜNDEN; (4) NACHRICHTEN ODER DATEN KÖNNEN UNTER UMSTÄNDEN NICHT BZW. NUR VERZÖGERT ZUGESTELLT/ÜBERTRAGEN ODER GELÖSCHT WERDEN, UND NOTRUFE UNTER UMSTÄNDEN NICHT ERFOLGREICH ABGESETZT; UND (5) DER NETZBETREIBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR DIE SICHERHEIT DER DRAHTLOSEN ÜBERTRAGUNGEN UND HAFTET NICHT FÜR MANGELNDE SICHERHEIT IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER DIENSTE.
- Es sei darauf hingewiesen, dass Abschnitt 6 nicht gilt, wenn der Kunde für die Nutzung der Dienstleistungen Telekommunikationsdienste direkt vom Netzbetreiber bezieht.
7. IRIDIUM SATELLITENKOMMUNIKATIONSDIENSTE
- Enthalten die Dienste auch Satellitenkommunikationsdienste von Iridium („Satellitendienste“), so gelten zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen:
- Der Kunde verzichtet gegenüber Iridium (dem Anbieter der Iridium SBD-Satellitenkommunikationsdienste) und/oder PWFL auf jegliche Ansprüche in Bezug auf Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, gerichtliche Entscheidungen, Bußgelder, Vergleichszahlungen, Aufwendungen sowie Verteidigungskosten, die infolge der Nichtverfügbarkeit, Verzögerung, Mangelhaftigkeit oder des Ausfall der von Iridium im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Einrichtungen, Kommunikationssysteme, Dienste oder Produkte entstehen und die sich aus gegenwärtigen, zukünftigen oder bereits erhobenen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren oder sonstigen Maßnahmen Dritter ergeben – unter anderem solchen von nationalen, staatlichen oder lokalen Behörden. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass dieser Verzicht im Einklang mit der oben genannten Verzichtserklärung steht.
- Für die Bereitstellung der Satellitendienste muss der Kunde über einen kompatiblen PWFL-Bordcomputer verfügen (wie von PWFL bestimmt und vom Kunden ausschließlich direkt bei PWFL zu erwerben) sowie über ein zugelassenes Satellitenmodem („Satellitenmodem“), das für die Kommunikation über das Iridium SBD-Satellitennetz geeignet ist und mit der Produktreihe der PWFL-Bordcomputer kompatibel ist. Dieses Modem muss im Kunden-Asset installiert und ordnungsgemäß konfiguriert sein.
- Der Kunde hat PWFL unverzüglich über den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung eines Satellitenmodems sowie über jegliche Art von Missbrauch zu informieren. PWFL wird bei Kenntnisnahme eines solchen Vorfalls unverzüglich alle oder einen Teil der Satellitendienste unterbrechen oder deaktivieren.
- PWFL stellt die Satellitendienste bereit; der Kunde zahlt die entsprechenden Entgelte für jeden einzelnen Satellitendienst rückwirkend ab dem jeweiligen Aktivierungsdatum, bis die Bereitstellung der Satellitendienste eingestellt wird.
- Nachrichten werden einzeln abgerechnet; es gilt eine abrechnungsfähige Mindestgröße von 10 Bytes. Jeder Serviceplan sieht eine festgelegte Datenmenge (in Bytes) pro Kalendermonat vor; nicht genutztes Volumen verfällt am Ende des Kalendermonats.
- Die erste Rechnung wird am ersten Tag des Monats nach dem Aktivierungsdatum für den jeweiligen Satellitendienst ausgestellt; dabei wird anteilig die monatliche Servicegebühr für den vorangegangenen Kalendermonat ab dem Aktivierungsdatum sowie sonstige anfallende Gebühren berechnet.
- Der Kunde hat die Möglichkeit, für einen einzelnen Satellitendienst den Serviceplan maximal einmal pro Kalendermonat zu erhöhen oder zu verringern (wobei eine Aktivierungsgebühr anfällt). Ungeachtet dessen, ob der Satellitendienst ganz oder teilweise unterbrochen wurde oder dem Kunden während der Laufzeit nicht durchgängig zur Verfügung stand, ist der Kunde zur Zahlung der Gebühren für den Satellitendienst verpflichtet.
- PWFL ist berechtigt, die Gebühren für die Satellitendienste nach eigenem Ermessen zu ändern, indem es den Kunden mit einer Frist von dreißig (30) Tagen vorab schriftlich darüber informiert. In diesem Fall treten die neuen Gebühren mit Ablauf dieser Frist in Kraft.
- [ENDE DER DRITTANBIETERBEDINGUNGEN]
Stand: 29. April 2025
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