Standardmäßige beschränkte Gerätegarantie
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Umfang der Garantie
Powerfleet garantiert dem Kunden vorbehaltlich der nachstehenden Ausschlüsse und Einschränkungen, dass Powerfleet oder ein von Powerfleet autorisierter Servicepartner während der geltenden Garantiefrist etwaige Material-, Konstruktions- oder Produktionsfehler der Ausrüstung (oder einzelner Teile davon) innerhalb eines wirtschaftlich vertretbaren Zeitraums und gemäß bzw. vorbehaltlich der Bedingungen dieser Garantie kostenfrei behebt – entweder durch Reparatur oder, nach alleinigem Ermessen von Powerfleet, durch Ersatz ebendieser.
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Garantiefrist
Es gelten die folgenden Garantiefristen:
- für gekaufte Ausrüstung (beginnend mit dem Datum der Installation) beträgt die Garantie zwölf (12) Monate; und
- für überlassene Ausrüstung gilt die Garantie für die Dauer der Erstlaufzeit sowie etwaiger Verlängerungszeiträume.
Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, werden die oben genannten Garantiefristen durch eine von Powerfleet autorisierte Reparatur oder einen Austausch der betreffenden Ausrüstung nicht verlängert oder erneuert. Für sämtliche während der Garantiefrist reparierte oder ausgetauschte Ausstattung gilt jedoch nur eine Garantie für die verbleibende Dauer der ursprünglichen Garantiefrist oder für sechzig (60) Tage ab dem Datum der Reparatur oder des Austauschs (abhängig davon, welcher Zeitraum länger ist).
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Inanspruchnahme von Garantieleistungen
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Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Kunde eine Serviceanfrage gemäß den Angaben in den von Powerfleet bereitgestellten Willkommensunterlagen stellen.
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Jeder Garantieanspruch setzt voraus, dass der Kunde Powerfleet innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung des angeblichen Mangels und in jedem Fall spätestens am Ende des siebten (7.) Tages nach Ablauf der geltenden Garantiefrist schriftlich über die Einzelheiten des Mangels informiert.
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Bei der Geltendmachung eines Garantieanspruchs ist der Kunde verpflichtet, Powerfleet neben der defekten gekauften Ausrüstung (oder dem betroffenen Teil ebendieser) auch den Originalkaufbeleg vorzulegen. Aus diesem müssen der Name und die Anschrift des Kunden, das Kaufdatum und der Kaufort, der Produkttyp und die Seriennummer der Ausrüstung eindeutig hervorgehen.
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Reparaturen und/oder der Austausch von Ausrüstung erfolgen am Ort der ursprünglichen Lieferung.
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Ausschlüsse und Einschränkungen der Garantie
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Von dieser Garantie ausgeschlossen sind folgende Fälle:
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normale Abnutzung der gekauften Ausrüstung (unter anderem Abnutzung von Antennen, Batterien oder Displays);
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Mängel, die durch vorsätzliche Handlungen oder Unterlassungen, unsachgemäße Handhabung oder Unfälle verursacht wurden (unter anderem durch scharfe Gegenstände, Verbiegen, Zusammendrücken oder Herunterfallen);
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Mängel oder Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Ausrüstung verursacht wurden, einschließlich jeglicher den Anweisungen von Powerfleet (und den entsprechenden Bedienungsanleitungen) widersprechenden Verwendung; und/oder Mängel, die auf andere relevante Handlungen oder Faktoren außerhalb der Kontrolle von Powerfleet zurückzuführen sind und von denen vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass sie von der Garantie abgedeckt sind.
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Reise- und Übernachtungskosten sowie weitere notwendige Ausgaben zu Lasten des Kunden.
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Mängel oder Schäden durch Nichteinhaltung des erforderlichen Ladestands bei batteriebetriebenen Geräten.
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normale Abnutzung der gekauften Ausrüstung (unter anderem Abnutzung von Antennen, Batterien oder Displays);
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Der Kunde ist allein und ausschließlich dafür verantwortlich, den erforderlichen Ladestand für alle batteriebetriebenen Geräte aufrechtzuerhalten. Powerfleet haftet unter keinen Umständen für Kosten, Verluste, Ansprüche oder Schäden – unter anderem für entgangene Umsätze, Gewinne oder Daten – sowie für spezielle, mittelbare, zufällige oder Folgeschäden bzw. Strafschadensersatz im Zusammenhang mit der Ausrüstung. Dies gilt unter anderem auch für Fälle, in denen die batteriebetriebenen Geräte nicht einsatzfähig sind, entweder aufgrund eines Versäumnisses des Kunden, den erforderlichen Ladestand einzuhalten und/oder aufgrund einer erzwungenen Unterbrechung der Stromversorgung.
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Für in der Ausrüstung enthaltene Computerprogramme in maschinenlesbarer Form, die für deren Funktionalität gemäß den Spezifikationen unerlässlich sind, gilt die gleiche Garantiefrist wie für die Ausrüstung.
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Die ursprüngliche Garantiefrist wird durch Software-Patches, Fehlerbehebungen, Updates oder Workarounds nicht verlängert.
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Für Hardware ohne Seriennummer wie Adapter, USB-Anschlüsse und bestimmte Netzteile („mit Seriennummer versehenes Zubehör“) beträgt die Garantiefrist neunzig (90) Tage ab Versand durch Powerfleet. Für Hardware ohne Seriennummer wie Antennen und Kabelbäume beträgt die Garantiezeit dreißig (30) Tage ab Versand durch Powerfleet.
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Von dieser Garantie ausgeschlossen sind alle (angeblichen) Mängel, die auf die Verwendung der Ausrüstung mit oder den Anschluss dieser an nicht von Powerfleet hergestellte oder gelieferte Produkte, Zubehör, Software und/oder Dienste zurückzuführen sind. Gleiches gilt für die Verwendung der Ausrüstung zu anderen Zwecken als den von Powerfleet bereitgestellten Diensten. Mängel können auch durch Viren infolge eines unbefugten Zugriffs des Kunden oder Dritter auf Dienste, andere Konten, Computersysteme oder Netzwerke entstehen (beispielsweise durch Hacking, Passwort-Mining, etc.). Mängel dieser Art werden nicht von der Garantie abgedeckt.
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Von dieser Garantie ausgeschlossen sind durch Kurzschlüsse oder Beschädigung bzw. Manipulation der Siegel am Gehäuse der Ausrüstung verursachte Mängel sowie durch unsachgemäße Nutzung der Ausrüstung verursachte Mängel.
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Die Garantie gilt nicht, wenn die Ausrüstung von einer anderen Person als einem autorisierten Powerfleet Telematics Servicepartner geöffnet, umgebaut oder repariert wurde (oder ein entsprechender Versuch unternommen wurde). Ebenso besteht kein Garantieanspruch, wenn eine Reparatur unter Verwendung nicht autorisierter Ersatzteile eines Dritten erfolgt ist. Die Garantie ist außerdem ausgeschlossen, wenn die Seriennummer der Ausrüstung entfernt, verändert, unkenntlich gemacht oder aus sonstigen Gründen unleserlich ist. Ob einer dieser Ausschlussgründe vorliegt, entscheidet Powerfleet nach billigem Ermessen.
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Die Garantie gilt nicht, wenn die Ausrüstung Feuchtigkeit, Nässe oder extremen Temperatur- bzw. Umwelteinflüssen (oder plötzlichen Schwankungen solcher Einflüsse) sowie Korrosion oder Oxidation ausgesetzt wurde, mit ausgelaufenen Flüssigkeiten in Berührung kam oder Schäden durch chemische Substanzen entstanden sind.
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Sonstige Voraussetzungen
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Voraussetzung für diese Garantie ist, dass eine zu ersetzende Ausrüstung ausschließlich durch ein von Powerfleet geliefertes Produkt ersetzt wird. Die ersetzte Ausrüstung hat – soweit möglich – dieselbe oder eine vergleichbare Spezifikation wie das Vorgängermodell. Ersetzte Ausrüstung kann aus generalüberholtem Lagerbestand stammen, der getestet wurde und voll funktionsfähig ist.
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Im Garantiefall hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der Ausrüstung (nach Ermessen von Powerfleet). Es besteht kein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
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Powerfleet übernimmt keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder die Verfälschung von Inhalten oder Daten, die sich aus der Reparatur oder dem Ersatz der Ausrüstung ergeben oder im Zuge dessen erfolgen.
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Stellt Powerfleet nach eigenem Ermessen fest, dass ein Schaden oder eine Fehlfunktion der Ausrüstung auf Ursachen zurückzuführen ist, die vom Garantieanspruch ausgeschlossen sind, die Ausstattung jedoch repariert werden kann, ist Powerfleet auf Wunsch des Kunden bemüht, die Reparatur selbst oder über einen autorisierten Servicepartner innerhalb von achtundzwanzig (28) Tagen nach Feststellung der Schadens- oder Fehlerursache durchzuführen oder zu veranlassen. In diesem Fall hat der Kunde die Kosten für die Reparatur einschließlich der Reise- und Übernachtungskosten (zuzüglich Mehrwertsteuer) zu tragen.
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