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Kunden Selbstinstallations Zusatz

NACHTRAG ZUR SELBSTINSTALLATION DURCH DEN KUNDEN

NICHT IN DIESEM DOKUMENT DEFINIERTE BEGRIFFE IN GROSSSCHREIBUNG RICHTEN SICH IN IHRER BEDEUTUNG NACH DEN RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON DIENSTLEISTUNGEN UND AUSRÜSTUNG.

BITTE LESEN SIE DEN FOLGENDEN NACHTRAG ZUR SELBSTINSTALLATION DURCH KUNDEN VOR DER INSTALLATION VON DURCH PWFL (ODER GGF. DURCH EINEN AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER) BEREITGESTELLTER AUSRÜSTUNG ODER SONSTIGER HARDWARE SORGFÄLTIG DURCH.

MIT KLICK AUF „AKZEPTIEREN“ ODER EINER VERGLEICHBAREN ZUSTIMMUNG DER BEDINGUNGEN DIESES NACHTRAGS ZUR SELBSTINSTALLATION BZW. DURCH SELBSTSTÄNDIGE INSTALLATION DER AUSRÜSTUNG ODER ZUGEHÖRIGER HARDWARE ODER INSTALLATION DURCH EINEN INSTALLATEUR (WIE NACHSTEHEND DEFINIERT) BZW. SONSTIGE DRITTE, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEM FOLGENDEN EINVERSTANDEN: (A) SIE AKZEPTIEREN UND STIMMEN DEN BEDINGUNGEN DIESES NACHTRAGS ZUR SELBSTINSTALLATION ZU UND BINDEN DAMIT DEN KUNDEN ALS JURISTISCHE PERSON BZW. DIE JURISTISCHE PERSON, DIE SIE ALS MITARBEITER ODER BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETEN, RECHTLICH DARAN; (B) BEI DIESEM NACHTRAG HANDELT ES SICH UM EINE RECHTSVERBINDLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM KUNDEN UND PWFL; (C) SIE BESTÄTIGEN, ALLE IN DIESEM DOKUMENT GENANNTEN BEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN ZU HABEN UND DASS SOWOHL SIE ALS AUCH DER KUNDE FREIWILLIG AUF WESENTLICHE RECHTLICHE ANSPRÜCHE VERZICHTEN, EINSCHLIESSLICH DES KLAGERECHTS (GEGEN PWFL ODER DESSEN AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER), UND (D) DER KUNDE TRÄGT DIE ALLEINIGE VERANTWORTUNG FÜR EINE ORDNUNGSGEMÄSSE INSTALLATION, SOFERN ER DIE AUSRÜSTUNG SELBST ODER DURCH EINEN INSTALLATEUR INSTALLIEREN LÄSST.

OHNE IHRE ZUSTIMMUNG ZU DEN BEDINGUNGEN DIESES NACHTRAGS ZUR SELBSTINSTALLATION SIND SIE NICHT BEFUGT, DIE AUSRÜSTUNG ODER ZUGEHÖRIGE HARDWARE SELBST ZU INSTALLIEREN ODER DURCH EINEN INSTALLATEUR INSTALLIEREN ZU LASSEN.

DIE BERECHTIGUNG ZUR INSTALLATION DER AUSRÜSTUNG UND DER ZUGEHÖRIGEN HARDWARE IST AN DIE ANNAHME DIESES NACHTRAGS ZUR SELBSTINSTALLATION GEBUNDEN.

Beauftragt der Kunde einen Dritten, der kein Servicepartner ist (einen „Installateur (des Kunden)“), mit der Installation der von PWFL (oder ggf. dessen autorisiertem Wiederverkäufer) bereitgestellten Ausrüstung oder sonstiger zugehöriger Hardware, so haftet der Kunde für sämtliche Handlungen oder Unterlassungen dieses Installateurs.

Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung bei der Installation der Ausrüstung benötigen, wenden Sie sich bitte an den zuständigen PWFL-Vertriebsmitarbeiter. Umfassenden technischen Support finden Sie unter Technischen Support | PWFL bzw. auf der Nachfolger-Website, welche von PWFL bei Bedarf und nach eigenem Ermessen angepasst werden kann.

INSTALLATION DER AUSRÜSTUNG UND SONSTIGER HARDWARE

Für die Nutzung der Dienste kann die Installation von Ausrüstung oder sonstiger Hardware in Kunden-Assets und/oder mobiler Ausrüstung erforderlich sein, die von PWFL (oder ggf. dessen autorisiertem Wiederverkäufer) bereitgestellt wird. Der Kunde hat PWFL (oder ggf. dessen autorisierten Wiederverkäufer) darüber informiert, dass er zur Installation der Dienste und der Ausrüstung in seinen Assets sowie zur Wartung der Ausrüstung und der zugehörigen Hardware einen eigenen Installateur einsetzen möchte.

Für weitere Informationen zur Erstinstallation lesen Sie bitte die von PWFL zur Verfügung gestellten Installationsinformationen und -dokumentationen für die Dienste und Ausrüstung, die hier oder auf der von PWFL bei Bedarf aktualisierten Nachfolger-Website verfügbar sind („Installationshandbuch“). Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Funktionsweise der Dienste und Ausrüstung muss die Erstinstallation durch den Kunden oder einen von diesem beauftragten Installateur unbedingt entsprechend den Schritten, Verfahren und Anforderungen des Installationshandbuchs sowie allen weiteren Anweisungen, Verfahren und Vorgaben in der Dokumentation oder sonstigen schriftlichen Anweisungen von PWFL erfolgen.

EINE INSTALLATION DER AUSRÜSTUNG, DER ZUGEHÖRIGEN HARDWARE UND DER DIENSTE OHNE EINHALTUNG DER VORGABEN DES INSTALLATIONSHANDBUCHS KANN ZUM VERLUST DER GARANTIE FÜR DIE AUSRÜSTUNG FÜHREN.

INSTALLATION VOR ORT UND ANDERE DIENSTLEISTUNGEN

Erstinstallation

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Erstinstallation der Dienste und Ausrüstung sowie deren kontinuierlichen Funktionsfähigkeit gemäß der Dokumentation stellt PWFL dem Kunden bzw. dessen Installateur einen in wirtschaftlich vertretbarem Umfang angemessenen Support zur Verfügung. Hierzu zählt sowohl telefonische Unterstützung als auch Online-Support während der Erstinstallation und Hilfe bei Problemen mit der vom Kunden oder dessen Installateur durchgeführten Erstinstallation.

Dienstleistungen vor Ort

Meldet der Kunde Probleme mit der Erstinstallation, kann PWFL mit vorheriger Zustimmung des Kunden einen eigenen Servicepartner (oder ggf. den eines autorisierten Wiederverkäufers) entsenden, um die Erstinstallation vorzunehmen, zu überprüfen und/oder die Probleme im Zusammenhang mit der Erstinstallation zu diagnostizieren. Bei fehlerhafter Erstinstallation gelten für alle durch PWFL oder dessen Servicepartner (bzw. ggf. die eines autorisierten Wiederverkäufers) erbrachten Vor-Ort-Leistungen die jeweils gültigen Standardgebühren für Installationsleistungen.

Der Kunde ermächtigt PWFL (bzw. ggf. dessen autorisierten Wiederverkäufer) hiermit, ihm die entsprechenden Gebühren für alle von PWFL oder dessen Servicepartner (bzw. ggf. dem des autorisierten Wiederverkäufers) erbrachten Installationsleistungen in Rechnung zu stellen. Der Kunde stellt geeignete Mitarbeiter zur Verfügung, um PWFL oder dessen Servicepartner (bzw. ggf. dessen autorisierten Wiederverkäufer) bei der Fehlersuche und dem Support für die Ausrüstung und Dienste zu unterstützen.

VERZICHT UND FREISTELLUNG

  1. DEM KUNDEN IST BEKANNT (UND ER WIRD AUCH SEINE INSTALLATEURE ENTSPRECHEND UNTERRICHTEN), DASS ES SICH BEI DER SELBSTINSTALLATION UM EINE POTENZIELL GEFÄHRLICHE TÄTIGKEIT HANDELT, DIE MIT DEM RISIKO KÖRPERLICHER ODER PSYCHISCHER SCHÄDEN, VERLETZUNGEN, SCHMERZEN, VORÜBERGEHENDER ODER DAUERHAFTER BEEINTRÄCHTIGUNGEN, TODESFOLGE, SOWIE SACH- UND/ODER FINANZIELLER SCHÄDEN VERBUNDEN IST. DER KUNDE NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS JEGLICHE VERLETZUNGEN, DIE ER ODER SEIN PERSONAL UND/ODER SEINE INSTALLATEURE ERLEIDEN, AUF HANDLUNGEN, UNTERLASSUNGEN ODER FAHRLÄSSIGEM VERHALTEN VON PWFL ZURÜCKGEFÜHRT ODER DURCH DIESE VERSTÄRKT WERDEN KÖNNEN. DER KUNDE NIMMT DAS MIT DER SELBSTINSTALLATION VERBUNDENE RISIKO WISSENTLICH UND FREIWILLIG IN KAUF UND IST SICH DER GEFAHREN AUSDRÜCKLICH BEWUSST. ER ERKLÄRT SICH FERNER DAMIT EINVERSTANDEN, SÄMTLICHE MIT SEINER TEILNAHME BZW. DIE SEINER MITARBEITER UND/ODER BEAUFTRAGTER INSTALLATEURE VERBUNDENEN RISIKEN VON VERLETZUNG, BEHINDERUNG, TOD UND/ODER SACHSCHÄDEN ZU ÜBERNEHMEN – UNGEACHTET DESSEN, OB DIESE DURCH EINFACHE FAHRLÄSSIGKEIT SEITENS PWFL ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN VERURSACHT WURDEN.
  2. Der Kunde stellt PWFL (oder ggf. dessen autorisierten Wiederverkäufer) und dessen Geschäftsführer, Führungskräfte, Gesellschafter, Partner, Mitarbeiter, verbundene Unternehmen, Vertreter sowie Nachfolger (sowie ggf. die des autorisierten Wiederverkäufers) (nachfolgend „PWFL-Gruppe“) hiermit von jeglichen Ansprüchen frei und verzichtet gegenüber der PWFL-Gruppe ausdrücklich auf sämtliche Regressansprüche, Forderungen, Klagegründe, Verluste und Schadensersatzansprüchen jeder Art, gleich ob recht und billig, unmittelbar, mittelbar oder als Folgeschäden sowie unabhängig von der jeweiligen Ursache. Dies gilt unter anderem für Ansprüche wegen Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlicher Handlung oder Unterlassung, Vertragsverletzungen oder der Verletzung gesetzlicher, regulatorischer sowie sonstiger Sorgfaltspflichten (nachstehend zusammenfassend „Ansprüche“ genannt). Der Verzicht umfasst etwaige Verluste oder Schäden, einschließlich sämtlicher Verbindlichkeiten, Verluste, Entschädigungen, Geldbußen, Kosten, Strafen oder Ausgaben (einschließlich Anwaltsgebühren und damit verbundener Aufwendungen auf Grundlage einer Honorarvereinbarung). Ebenso eingeschlossen sind Todesfälle, Verletzungen, Sachschäden, Arbeitsplatzverluste, wirtschaftliche oder Folgeverluste sowie künftige Einkommensverluste – gleich, wie diese verursacht wurden (nachstehend zusammenfassend „Verluste“ genannt), die in irgendeiner Weise mit der Installation der Ausrüstung durch den Kunden, einen von ihm beauftragten Installateur oder andere Dritte in Zusammenhang stehen oder dadurch ausgelöst wurden.
  3. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, im Zusammenhang mit der Installation der Ausrüstung durch sich selbst (oder einen von ihm beauftragten Installateur) keine Ansprüche gegenüber der PWFL-Gruppe geltend zu machen oder Verfahren gegen diese einzuleiten. Dies gilt ebenso für natürliche oder juristische Personen oder sonstige Rechtsträger, die ihrerseits Beitrags- oder Entschädigungsansprüche gegenüber der PWFL-Gruppe geltend machen könnten, sei es gemäß gesetzlicher Bestimmungen oder anderweitig.

SCHADENSERSATZ

Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die PWFL-Gruppe und jedes ihrer Unternehmen im Falle von Verlusten, die der PWFL-Gruppe bzw. ihren Unternehmen aufgrund von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Installation der Ausrüstung oder der zugehörigen Hardware durch den Kunden (oder dessen Installateur) entstehen oder damit zusammenhängen, zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten.

MASSGEBLICHE SPRACHE

Dieser Nachtrag zur Selbstinstallation wurde ursprünglich in englischer Sprache verfasst und anschließend in andere Sprachen übersetzt. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den übersetzten Versionen dieses Nachtrags zur Selbstinstallation ist ausschließlich die englische Fassung maßgeblich und verbindlich.



Stand: 5. Mai 2025
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